Urheberrecht – Was möchten wir im NDS behandeln?

Hallo liebe Leute

Nachdem ich beim Zwischengespräch in Zürich erwähnt hatte, dass -obwohl versprochen- bis anhin das Urheberrecht nicht behandelt wurde, kam Herr Nägeli zu mir und bat mich eine ‘Urheberrechts-Themenwunschliste’ zusammenzustellen.

Hier meine ersten Vorschläge.

Urheberrecht:

-Um was geht es generell. Wie sieht die Gesetzgebung aus?
In der Schweiz – Unterschiede zu anderen Ländern.
-Neues Urheberrecht – Was hat geändert?
-Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Was ist das Original, was die Kopie?
-Was ist im Internet erlaubt? Runterladen von Musik
-Urheberrecht und Bibliotheken: Was darf in welcher Form kopiert werden. Wo kann es Probleme geben? Wie sieht es z.B. mit DVDs aus?

Posted mir doch bitte möglichst bald Eure Themen-Wünsche. Ich werde sie dann zusammenfassen und per Mail an Herrn Nägeli weiterleiten.

4 Responses to Urheberrecht – Was möchten wir im NDS behandeln?

  1. Angelika says:

    Well done!
    Zum Urheberrecht Schweiz im Vergleich zum Ausland. Wie sieht es mit ‘internationalem Urheberrecht’ aus. Also wenn zum Bsp. Ausleihen über Ländergrenzen hinweg statt finden.

  2. ran38 says:

    Klingt gut!
    Zusätzliches fällt mir nicht ein,aber ich finde es sehr wichtig, dass das Thema alltagstauglich behandelt wird. Z.B. Fragen wie: darf eine Benützerin eine Bibliotheks-DVD brennen? Darf ein IuD-Betrieb vor dem Ausleihen Sicherheitskopien machen? (So viel ich weiss, ja; allerdings dürfen diese nicht ausgeliehen werden, falls das Original kaputt geht). Danke fürs Weiterleiten! Ruth.

  3. Doris says:

    Super!
    Ich bin auch unbedingt für alltagstauglich.
    eines meiner täglichen Probleme: wohlmeinden interne Kunde (die gleichzeitig die Hauptnutzer der Bibliothek sind) kopieren lustig drauflos ganze Bücher und geben die dann mir zum Bearbeiten in Nebis etc.
    teilweise Dinge, die man gar nie haben kann, für eine Forschungsabteilung (yep, gibt es bei uns auch) aber enorm wichtig sind wie Diplomarbeiten teilweise einfach Bücher. Wer entscheidet nun, ob die vergriffen sind oder nicht oder ist vergriffen gar nicht der Punkt?
    und dann auch Benutzer, die mich fragen, ob sie digitale Kopien (Fotos) aus irgendwelchen Publikationen machen dürfen … statt den Verlag aber sollen sie immer erst den Verlag anrufen?

    also gerne der ganz normale Wahnsinn
    Danke für’s Sammeln
    Doris

  4. nfdocu says:

    Urheberrecht bei Bildern und Fotos; wie findet man die eigentlichen Urheber bei alten Bildern? Was macht man, wenn man niemanden findet?

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